Die einen schauen den Osterfeiertagen freudig entgegen, weil sie dann Ruhe finden, Zeit mit der Familie verbringen und unbegrenzt schlemmen können. Für die Partylustigen kommt bei dem Gedanken an Ostern wohl nur eines in den Sinn: Tanzverbot!
Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind nur drei der insgesamt neun stillen Feiertage bei uns in Bayern. Seit 2013 wurde das Tanzverbot zwar etwas gelockert, was bedeutet, dass nur noch an Karfreitag und Karsamstag das strenge, durchgehende Tanzverbot ab 0:00Uhr gilt, aber es bleibt für viele eine nicht zeitgemäße Regelung. An den anderen stillen Feiertagen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Heiligabend darf bis 2 Uhr nachts in Diskotheken und Clubs getanzt und gefeiert werden.
Aber manchmal bieten sich genau diese Tage an, um mal richtig abzuschalten und zu entspannen – das nächste Partywochenende ist ja nicht weit entfernt.